01.04.22

Der Landkreis Dahme-Spreewald als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt die Neufassung der Baumschutzverordnung des Landkreises Dahme-Spreewald. Vor Erlass dieser Unterschutzstellungsverordnung ist der Verordnungsentwurf über den Zeitraum eines Monats bei der unteren Naturschutzbehörde sowie den Ämtern und amtsfreien Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, auszulegen.

Der Entwurf der Verordnung wird im Zeitraum vom 01. April 2022 bis 30. April 2022 im Foyer des Rathauses, Hans-Grade-Allee 11 in 12529 Schönefeld,

zu den folgenden Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr

für jedermanns Einsicht unter den aktuell geltenden Hygienebstimmungen öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können nach § 9 Absatz 2 BbgNatSchAG von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich – per Brief, Mail, Telefax oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, müssen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Schriftlich vorgebrachte Anregungen senden Sie bitte an:

Gemeinde Schönefeld – Dezernat II – Bau- und Investorenservice
Hans-Grade-Allee 11 – 12529 Schönefeld
per Fax unter 030 / 536 720 298 
oder per E-Mail unter bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de
 
 
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut kann hier nachgelesen werden:
 
 
Der Entwurf der Verordnung steht hier zum Download bereit:
 

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