08.06.22

Schüler*innen und Auszubildende, die im Schuljahr 2022/2023 das Abitur oder einen berufsqualifizierenden Abschluss absolvieren möchten, können ab sofort im Amt für Ausbildungsförderung „Schüler-BAFöG“ nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG) beantragen. Im Gegensatz zum BAföG für Studierende an Fachhochschulen und Hochschulen wird das SchülerBAföG nicht darlehnsweise sondern als Zuschuss gewährt und muss nicht zurück gezahlt werden.

Wer sich in seinem Beruf weiter qualifizieren möchte, kann finanzielle Unterstützung durch das Amt für Ausbildungsförderung „Aufstiegs-BAföG“ nach dem AFBG (Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz) erhalten.

Die Anträge sollten bereits jetzt gestellt werden, da es in Einzelfällen durch Prüfung verschiedener Anspruchsmöglichkeiten zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. 

Bei Fragen zur Antragsstellung steht das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Dahme-Spreewald gern zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens.

Buchstaben    A-F         Tel.: 03546/ 20-1814

Buchstaben    G-Ko       Tel.: 03546/ 20-1802

Buchstaben    Kr-R        Tel.: 03546/ 20-1715

Buchstaben    S-Z          Tel.: 03546/ 20-1731

 

Weiterführende Informationen und Anlagen (Formulare) sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.dahme-spreewald.info/de/Bildung/Ausbildungsfoerderung/7571.html

 

(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Dahme-Spreewald)

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