Seit Anfang März können sich alle Bürger*innen der Bundesrepublik mindestens einmal pro Woche unabhängig von Symptomen kostenlos auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen. Nach einem Bund-Länder-Beschluss wird sich das jedoch ab dem kommenden Montag, 11. Oktober 2021, ändern. Dann müssen asymptomatische Personen, die keinen Anspruch aus einem der in den §§2-4 der Testverordnung (TestV) genannten Gründe haben, die Kosten für die Tests selber tragen. Das gilt vornehmlich für Ungeimpfte und etwa bei Tests, die für einen Friseur- oder Restaurantbesuch, bei Veranstaltungen oder aber auch auf Reisen erforderlich sind. Wie teuer die Tests im einzelnen sein werden, ist derzeit offen. Schätzungen gehen aktuell von Kosten von 10 bis 15 Euro, gegebenenfalls auch von bis zu 20 Euro pro Test aus.
Für einige Personen gelten jedoch Ausnahmen von der Kostenpflicht. So sollen sich etwa Menschen, denen ein vollständiger Impfschutz nicht möglich ist, wie beispielsweise Schwangere, als auch unter 12-Jährige weiterhin kostenlos testen lassen können. Auch für Tests zur Beendigung einer Quarantäne bei einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion gilt die Kostenpflicht nicht. Für Minderjährige gibt es eine Art „Galgenfrist“. Sie dürfen sich noch bis zum 31.12.2021 kostenlos testen lassen. Ihnen soll ausreichend Zeit gegeben werden, sich über Impfmöglichkeiten zu informieren und einen vollständigen Impfschutz zu erlangen.
Die aktuelle SARS-CoV-2-Testverordnung ist hier nachzulesen:
SARS-CoV-2-Testverordnung_21.09.2021
Zudem hat das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Internetpräsenz für Interessierte Antworten auf alle Fragen rund um Schnell- und Selbsttests zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion veröffentlicht:
» Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests