Wer kann geimpft werden

 

Eine Impfung, ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung steht grundsätzlich jedem offen, der sich impfen lassen möchte. Für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist sie seit dem 15. März 2022 Pflicht.

 

Die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) hat eine allgemeine Impfempfehlung für alle Erwachsenen sowie Kinder- und Jugendliche im Alter ab 12 Jahren ausgesprochen. Voraussetzung ist eine vorherige ärztliche Aufklärung über Nutzen und Risiken der Impfung. Zudem sollen in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen diejenigen Kinder und Jugendlichen bevorzugt werden, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben oder in deren Umfeld sich Angehörige oder Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden.

 

Gleiches gilt für  Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 11 Jahren. Für die seit Ende November zugelassene Impfung gibt es keine allgemeine Empfehlung der Impfkommission. Die Kommission bezieht sich dabei auf das geringe Risiko bei Kindern ohne Vorerkrankungen schwer an Covid-19 zu erkranken. Zudem gäbe es insgesamt im Zusammenhang mit der Impfung noch zu wenige Daten.

 

Impfungen, die bei bestehender Immunität verabreicht werden, seien zwar grundsätzlich unschädlich und gut verträglich, dennoch sollten Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, nach Angaben der STIKO vorerst nicht geimpft werden.

 

Alle über 12-Jährigen, die eine Infektion überstanden haben, sollen indes zur Vervollständigung der Grundimmunisierung eine einmalige COVID-19-Impfdosis erhalten. Der Abstand zur Infektion soll mindestens drei Monate betragen.

 

Anfang  Januar haben die Brandenburger Ministerien für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz sowie Bildung, Jugend und Sport ein gemeinsames Informationsschreiben für Eltern und Erziehungsberechtigte zur Kinderimpfung veröffentlicht. Dieses steht hier zum Download bereit:

 

⇒ Informationsschreiben zur COVID-19-Impfung bei Kindern

Auffrischungsimpfung (Booster)

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung. Für die Durchführung empfiehlt die STIKO einen mRNA-Impfstoff, auch wenn die Grundimmunisierung mit einem anderen Impfstoff erfolgte. Bei Menschen im Alter bis 29 Jahren soll der Impfstoff Corminaty von BioNTech eingesetzt werden, da in dieser Altersgruppe das Risiko des Auftretens einer Myo-/Perkarditis (Herzbeutelentzündung) geringer ist als bei einer Impfung mit Spikevax von Moderna. Dieser mRNA-Impfstoff soll daher nur bei Personen verwendet werden, die älter als 30 Jahre sind.

 

Personen, die mit einer Impfstoffdosis des Vaccines Janssen von Johnson&Johnson grundimmunisiert worden sind, sollen zur Optimierung des Impfschutzes eine weitere Impfdosis mit einem der mRNA-Impfstoffe erhalten. Der Abstand zur Erstimpfung soll mindestens vier Wochen betragen.

 

Bei Menschen, die mit einem mRNA-Impfstoff grundimmunisiert wurden, kann die Auffrischimpfung bereits ab dem vollendeten dritten Monat nach Erhalt der letzten Impfdosis verabreicht werden.

 

Wegen des höheren Risikos für einen schweren Verlauf von COVID-19 sollen jedoch ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen bevorzugt berücksichtigt werden.

Omikron-Impfstoffe im A10-Center

 

In der Impfstelle im A10 Center in Wildau werden ab sofort Auffrischimpfungen mit neuen an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Covid-19-Impfstoffen von Biontech und Moderna angeboten.

 

Der Variantenimpfstoff wird hierbei wie einen ganz normaler mRNA-Impfstoff behandelt. Nach dem von der Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen Impfschema gilt also: Wer bisher erst zwei Impfungen hat, der kann ab zwölf Jahren als dritte Dosis den Omikron-Impfstoff bekommen. Wer schon drei Impfungen bekommen hat, der muss für die vierte 60 Jahre alt sein, wegen einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben oder in einer medizinischen oder Pflegeeinrichtung arbeiten. Fragen zum Einzelfall beantworten die Impfärzt*innen vor Ort.

 

Darüber hinaus sind in der vom Landkreis Dahme-Spreewald in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund betriebenen Impfstelle weiterhin Erst- und Zweitimpfungen (Grundimmunisierung) und Auffrischungsimpfungen (sog. Booster) mit den mRNA-Covid-19 Impfstoffen von Comirnaty® von BioNtech/Pfizer und Spikevax von Moderna erhältlich.

 

Die Impfstelle in der Chausseestraße 1, in 15745 Wildau befindet sich im ersten Obergeschoss und ist über die Eingänge Nord und West zu erreichen.

 

Sie hat wie folgt geöffnet:

Öffnungszeiten

Montag
12:15 Uhr - 17:45 Uhr
Dienstag
10:15 Uhr - 15:45 Uhr
Mittwoch
12:15 Uhr - 17:45 Uhr
Donnerstag
10:15 Uhr - 15:45 Uhr
Freitag
12:15 Uhr - 17:45 Uhr

Wie können Impftermine vereinbart werden

 

Terminbuchungen sind neben dem Angebot im Impfzentrum in Wildau bei Betriebsärzten als auch niedergelassenen Privatärzten möglich und erfolgen direkt in der jeweiligen Praxis.

Womit wird geimpft

 

Weiterhin sind hierzulande die beiden  Impfstoffe von Biontech/Pfitzer und Moderna im Einsatz. Die ebenfalls zugelassenen Impfstoffe AstraZeneca sowie Johnson&Johnson werden insbesondere für die Auffrischungsimpfungen nicht mehr empfohlen.

 

Neu hinzugekommen ist Anfang März der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax. Der proteinbasierte Impfstoff soll zunächst vorrangig an Personen verimpft werden, die in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Diensten tätig sind, die ab dem 15. März einer Impfpflicht unterliegen.

 

Der Impfstoff von Novavax ist ein rekombinanter Proteinimpfstoff und vergleichbar mit Totimpfstoffen. Er soll vor allem auch für jene, die die mRNA-Impfstoffe ablehnen, eine Alternative sein. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ihn zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.

 

Im Landkreis Dahme-Spreewald ist Novavax aktuell in den beiden vom Landkreis betriebenen Impfstellen in Lübben und Wildau zu erhalten.

 

 

Hinweis zu AstraZeneca:

Auf Grund einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) hatte die Bundesregierung die Impfung mit AstraZeneca am 16. März 2021 gestoppt, drei Tage später aber wieder aufgenommen. Zwischenzeitlich wurde vereinbart, das Vakzin nur noch an Menschen im Alter über 60 Jahren zu verabreichen. Auch diese Entscheidung wurde Anfang Mai wieder aufgehoben.

 

Hintergrund der Entscheidungen waren aufgetretene Hirnthrombosen, bei denen ein Zusammenhang mit der Impfung vermutet wird. Expert*innen des PEI hatten bei der Analyse des Datenstands eine auffällige Häufung einer speziellen Form von sehr seltenen Hirnvenen-Thrombosen (Blutgerinnseln) in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen und Blutungen in zeitlicher Nähe zu Impfungen mit AstraZeneca festgestellt. Nach Auswertung der Daten hatte die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)  empfohlen, weiter mit AstraZeneca zu impfen, aber das Bewusstsein für mögliche Risiken zu schärfen. In der Folge wurden jedoch weitere Thrombose-Fälle bekannt. Betroffen waren insbesondere Frauen im Alter unter 60 Jahren. Blutgerinnsel sollen nunmehr als seltene Nebenwirkung des Impfstoffs gelistet werden. Spezielle Risikofaktoren gäbe es aber nicht.  Nach Einschätzung der EMA würde der Nutzen des Impfstoffs die Risiken übersteigen. Das Institut empfahl daher, ihn weiter uneingeschränkt zu nutzen. Die Ständige Impfkommission hatte indes geraten, den Impfstoff von AstraZeneca nicht mehr bei Menschen unter 60 Jahren einzusetzen.  Dies gilt auch weiterhin.

 

Aktuelle Informationen zu Impfnebenwirkungen können unter anderem in den Rote-Hand-Briefen nachgelesen werden, die das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) herausgibt:

 

Aktuelle Sicherheitsinformationen zu Impf-Nebenwirkungen

Wie komme ich zum Ort der Impfung

 

Die Anreise zum Impftermin erfolgt individuell und sollte nach Möglichkeit durch Angehörige organisiert werden, sofern der Weg nicht allein bewältigt werden kann.

 

In begrenztem Umfang kann für gesetzlich Versicherte durch den Vertragsarzt ein Krankentransport verordnet werden. Die betrifft Schwerbehinderte mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „Bi“ oder „H“ als auch Pflegebedürftige der Pflegestufe 4 und 5 sowie des Pflegegrades 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.

 

Verordnete Fahrten mit einem Krankentransportwagen müssen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei verordnete Fahrten zum Impfzentrum mit dem Taxi oder Mietwagen ist dies nicht notwendig.

 

Einen besonderen Service für Impfberechtigte bietet darüber hinaus der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Alle Fahrgäste, die mobilitätseingeschränkt sind, sich unsicher fühlen, oder einfach nicht allein mit Bus und Bahn unterwegs sein wollen, können den kostenlosen Begleitservice des VBB nutzen. Das Hilfsangebot bezieht sich dabei nicht allein auf den Weg zur Impfung, sondern auch auf die Impfung selbst. Termine können Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter der VBB-Service-Nummer (030) 34 64 99 40 vereinbart werden. Weitere Informationen unter www.vbb.de/begleitservice

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