Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Barriere-Freiheit bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.
Zum Beispiel:
Die Gemeinde Schönefeld macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Die Gemeinde Schönefeld beachtet die Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Das sind die Vorschriften:
• Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung: BITV 2.0
Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder:
Sie konnten eine wichtige Info nicht finden.
Oder:
Sie möchten mehr wissen über:
• barriere-freie Internet-Seiten der Gemeinde Schönefeld
• Internet-Seiten der Gemeinde Schönefeld in Leichter Sprache
Sie können uns schreiben:
Hier ist unsere Adresse:
Gemeinde Schönefeld
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld
E-Mail-Adresse:
info@gemeinde-schoenefeld.de
Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.
Zum Beispiel:
Bei einem Amt oder einer Behörde
gibt es eine Barriere.
Es gibt die Schlichtungs-Stelle.
Schlichtung bedeutet:
• sich einigen
• sich vertragen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft bei einem Streit.
Zum Beispiel:
Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.
Sie können eine Schlichtung beantragen.
Zum Beispiel:
Sie sind mit einer Antwort der Gemeinde Schönefeld
zur Barriere-Freiheit nicht zufrieden.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie können den Antrag in Leichter Sprache
oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Hier ist die Adresse der Schlichtungs-Stelle:
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit bei der
Beauftragten der Landesregierung für die
Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Hier ist die E-Mail Adresse:
durchsetzung.bit@msgiv.brandenburg.de
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