Über das folgende Formular können Beschwerden im Sinne des §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgenommen werden.

 

Das Gesetz räumt Beschäftigten ein Beschwerderecht ein, wenn sie sich vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten, von Mitarbeitenden oder Dritten wegen eines in §1 des Gesetzes genannten Grundes benachteiligt fühlen. Dies können Diskriminierungen aufgrund der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sein.

 

Beschwerden in Bezug auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt auch die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Schönefeld entgegen. Sie ist unter Telefon (030) 536720-903 oder per e-Mail unter gleichstellung@gemeinde-schoenefeld.de zu erreichen.

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Alternativ können Sie auch angefügtes Formular ausfüllen und an die Beschwerdestelle oder die Gleichstellungsbeauftragte senden.

 

Fomular Beschwerde nach § 13 AGG

 

Sofern Sie noch unsicher sind, ob es sich in Ihrem Fall um eine Diskriminierung nach dem AGG handelt, können Sie auf der Webseite der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Check durchführen. Zu diesem gelangen Sie hier:

 

Diskriminierungs-Check

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