Über das folgende Formular können Beschwerden im Sinne des §13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgenommen werden.

 

Das Gesetz räumt Beschäftigten ein Beschwerderecht ein, wenn sie sich vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten, von Mitarbeitenden oder Dritten wegen eines in §1 des Gesetzes genannten Grundes benachteiligt fühlen. Dies können Diskriminierungen aufgrund der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sein.

 

Beschwerden in Bezug auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt auch die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Schönefeld entgegen. Sie ist unter Telefon (030) 536720-903 oder per e-Mail unter gleichstellung@gemeinde-schoenefeld.de zu erreichen.

Drop your file here or click here to upload

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

Abbrechen Ich stimme zu
Skip to content