28.09.21

In der Vergangenheit kam es gelegentlich zu Rückfragen bzw. auch Beschwerden aufgrund nicht erfolgter Zustellung des Gemeindeanzeigers. Wie das mit der Zustellung beauftragte Unternehmen mitteilt, hänge dies in den meisten Fällen mit der Beschriftung der Briefkästen zusammen. Soweit diese mit einem Aufkleber „Keine Reklame und Gratiszeitungen“ oder ähnlichem versehen sind, werfen die Zusteller den Gemeindeanzeiger in der Regel nicht ein. Es handelt sich zwar um eine von der Gemeinde Schönefeld herausgegebene Publikation, die neben dem redaktionellen Teil jedoch auch Werbung enthält. Um rechtliche Unsicherheiten zu umgehen, bittet der Zusteller, dort, wo generell keine Werbung gewünscht wird, auf den Briefkästen genau anzugeben, wenn für den Gemeindeanzeiger eine Ausnahme gemacht und dieser dennoch zugestellt werden soll.

 

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