15.04.21

Nachdem die Gemeinde Schönefeld aus der Brandenburger Verordnung zur Mietpreisbegrenzung gefallen ist, ist das Thema bezahlbarer Wohnraum auf der politischen Agenda noch ein Stück nach oben gerückt. Im Raum steht vor allem die Frage, wie mit der aktuellen Situation umzugehen ist und was dem Wegfall der Mietpreisbremse und Kappungsgrenze folgt.

Gestern diskutierte der Hauptausschuss der Gemeinde Schönefeld das weitere Vorgehen. Nach wie vor besteht der Wunsch, sich die Hintergründe der Ministeriumsentscheidung als auch die Grundlagen des Gutachtens, das dazu führte, dass Schönefeld neben mehr als ein Dutzend weiterer Gemeinden nicht mehr unter die Mietpreisbegrenzung fällt, von Fachleuten erklären zu lassen.

Schönefelds Bürgermeister Christian Hentschel hatte dazu das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung angefragt, das seine Bereitschaft signalisierte, dem mit dem Gutachten beauftragten Unternehmen zu erlauben, den Schönefelder Kommunalpolitikern die Bewertungsmatrix zu erläutern. Der Bürgermeister wird nun Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen, um einen Vertreter in eine der nächsten Gremiensitzungen einzuladen. Offen ist noch, wo die weitere Behandlung erfolgen wird. Der Hauptausschuss sprach sich dafür aus, die Angelegenheit in den geplanten Fachausschuss „Bezahlbares Wohnen“ zu verweisen, der allerdings erst noch gegründet werden muss.

Neben der Beantwortung der Frage, warum Schönefeld aus der Verordnung zur Mietpreisbegrenzung gefallen ist, ist es Ziel der Gemeinde, den allgemeinen Wissenstand zu erhöhen und sich selbst eine solide Datengrundlage zu schaffen. Bisher gibt es in der Gemeinde Schönefeld beispielsweise keinen qualifizierten Mietspiegel, der Aussagen über aktuelle Mietpreise trifft. Der Landkreis Dahme-Spreewald allerdings erhebt diese Daten. Bürgermeister Christian Hentschel hat aus diesem Grund auch ein Schreiben an den Landrat gerichtet mit der Bitte, der Gemeinde die entsprechenden Daten bereitzustellen. Der Mietspiegel sei ein wichtiges Instrument, aus dem sich gegebenenfalls Handlungsbedarfe für den Wohnungsbau ableiten ließen. Auch seien die Daten hilfreich bei der Einschätzung, ob eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu sozialverträglichen Bedingungen sichergestellt ist.

Ist es nicht möglich, die Gemeinde mit den entsprechenden Daten zu unterstützen, müsste Schönefeld diese selbst erheben. Dies würde allerdings einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten. Zudem müsste zuvor eine entsprechende Satzung beschlossen werden.

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