Im Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab heute wie im gesamten Land eine verkürzte Quarantänedauer nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Grundlage der Entscheidung auf Kreis- und Landesebene ist eine aktualisierte Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.
Nach der neuen Allgemeinverfügung, die heute in Kraft tritt und zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022 gilt, müssen sich mit dem Coronavirus infizierte Menschen künftig nur noch fünf statt bisher zehn Tage in Isolation begeben. Voraussetzung ist, dass sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Ein Freitesten ist dann nicht mehr nötig, wird aber empfohlen. Kontaktpersonen steht es ebenfalls frei, sich in Quarantäne zu begeben. Eine Pflicht gibt es nicht mehr.
Zum Schutz vulnerabler Gruppen gibt es weiter Sonderregelungen für positiv getestete Personen, die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe arbeiten: Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit müssen sie 48 Stunden symptomfrei sein. Zudem ist ein negativer Corona-Test vorzulegen, der frühestens am 5. Tag durchgeführt werden kann.
Wie das Landratsamt mitteilt, gilt die Allgemeinverfügung für jeden, der die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, als verbindliche „Quarantäneanordnung“, die unverzüglich umzusetzen ist. Ein gesonderter Bescheid durch das Gesundheitsamt ergeht nicht mehr.
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