10.12.21

Auch in der Kreisverwaltung des Landkreises Dahme-Spreewald sowie an allen Verwaltungsstandorten ist ab Montag, den 13. Dezember 2021, Besucher*innen der Zugang nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel gestattet. Das heißt, alle Personen müssen bei Betreten der Verwaltungsgebäude den Nachweis erbringen, dass sie den Status einer vollständig geimpften Person bzw. einer genesenen Person haben oder für den Tag ein gültiges Testzertifikat vorweisen können.

Die 3G-Regel gilt für alle Besucher*innen der Verwaltung ohne Unterschied des Besuchsgrundes.

An den Eingangsbereichen werden entsprechende Hinweise auf die 3G-Regel platziert. Zutritt wird nur den Personen gewährt, die ein entsprechendes Zertifikat (bspw. Impfzertifikat mit QR-Code) vorweisen können. Das Zertifikat ist grundsätzlich in Verbindung mit dem Personalausweis zu prüfen, so dass sichergestellt ist, dass das Zertifikat auch zu der sich damit legitimierenden Person gehört.

Besucher*innen der Kreisverwaltung werden gebeten zu prüfen, ob Ihr Anliegen ein persönliches Aufsuchen der Verwaltung erfordert. Es wird gebeten, die Angelegenheit – so weit möglich – per Post, Telefon oder E-Mail zu erledigen.

Es ist nicht vorgesehen, vor Ort Antigen-Schnelltests anzubieten, um trotz fehlendem Zertifikat Zutritt zur Verwaltung erlangen zu können.

Teststellen finden Sie hier:

https://www.dahme-spreewald.info/de/testungen

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