22.01.21

Ab dem morgigen Samstag tritt in Brandenburg die 5. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft. Gestern hatte sich das Kabinett in einer Videokonferenz auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 und weitere Einschränkungen verständigt. Diese waren zuvor schon bei einem virtuellen Treffen zwischen Kanzlerin und Regierungs*chefinnen der Länder vereinbart worden. In einigen wenigen Punkten geht Brandenburg einen anderen Weg und weicht von den am Dienstag auf dem Bund-Länder-Gipfel getroffenen Vereinbarungen ab.

So sollen etwa Schulen weiterhin für Abschlussklassen geöffnet sein und diesen Schüler*innen Präsenzunterricht anbieten. Auch Förderschulen mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet.

Auch in den Kitas werde weiterhin eine Betreuungsmöglichkeit angeboten. Eltern von Kita-Kindern werden jedoch nachdrücklich gebeten, ihre Kinder soweit es möglich ist, zu Hause zu betreuen. Die Kitas müssen jedoch geschlossen werden, sobald die 7-Tage-Inzidenz über mehrere Tage einen Wert von 300 übersteigt. Dann wird analog zu den Schulen eine Notbetreuung angeboten. Wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert, können Landräte oder Oberbürgermeister in den Landkreisen oder kreisfreien Städten auch unterhalb dieser Grenze selbstständig Einrichtungen schließen.  

Das Land übernimmt – wie bereits beim Lockdown im Frühjahr – Elternbeiträge, wenn die Betreuung zu Hause erfolgt. Neu ist jedoch die Möglichkeit der Splittung (z.B. 3 Tage zu Hause, 2 Tage Kita). Dann übernimmt das Land anteilig. Das Geld dafür kommt aus dem Corona-Rettungsschirm. Monatlich sind bis zu 15 Millionen Euro eingeplant. Derzeit wird dazu eine Richtlinie des Jugendministeriums abgestimmt. Sie soll rückwirkend ab 1. Januar 2021 gelten.

Pressemitteilung Land Brandenburg zur neuen Corona-Verordnung_21.01.2021

5 SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zum Download


 

20.01.2021

Die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen werden um weitere zwei Wochen verlängert und gelten nunmehr bis vorerst 14. Februar 2021. Danach sind private Treffen weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zudem dürfen Geschäfte und öffentliche Verkehrsmittel nur noch mit einer medizinischen Maske betreten oder genutzt werden. Eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung reicht nicht mehr. In den Schulen ist die Präsenzpflicht weiter ausgesetzt, auch Kitas sollen geschlossen werden. Auf diese und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich am gestrigen Dienstag Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Chef*innen der Bundesländer in einer vorgezogenen Videokonferenz verständigt. Ursprünglich war diese erst in der kommenden Woche geplant. Die große Unsicherheit über die sich aus Großbritannien offenbar sehr schnell ausbreitende Mutation des Coronavirus hatte jedoch zu der Entscheidung geführt, die aktuellen Maßnahmen zu verlängern und auszubauen.

Im Vordergrund geht es um die weitere Reduzierung von Kontakten. So sollen etwa auch Kontakte im beruflichen Kontext minimiert werden. Überall dort, wo möglich, sollen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales befristet bis zum 15. März 2021 eine Verordnung erlassen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der Covid-19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, heißt es in dem Beschluss. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen in Bus und Bahn sollen flexible Arbeitszeiten ermöglicht werden, um das Fahrgastaufkommen zur Rush hour zu entzerren.

Das Brandenburger Kabinett wird sich voraussichtlich am Donnerstag in einer Video-Schaltkonferenz mit der Änderung der bestehenden Eindämmungsverordnung befassen. 

Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021

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