25.03.21

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hat den gestrigen Schritt der Bundeskanzlerin auf die angekündigte so genannte „Osterruhe“ zu verzichten, begrüßt. Zugleich appellierte er an die Brandenburger*innen auf Reisen zu Ostern zu verzichten. Zudem kündigte er angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen weitere Einschränkungen an. Darüber werde das Kabinett in den nächsten Tagen beraten. 

Die Landesregierung hatte bereits im Vorfeld des Bund-Länder-Gipfels die Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verschärft. Seit Montag müssen Landkreise und kreisfreie Städte die an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner erreichen, in der Skala der Öffnungsschritte einen Schritt zurückgehen. D.h. bis auf den Einzelhandel des täglichen Bedarfs müssen die Geschäfte für mindestens zwei Wochen wieder schließen, die Kontakte auf einen Haushalt und eine weitere Person (zuzüglich Kinder) beschränkt werden. Als weitere Maßnahmen hatten Bund und Länder Ausgangssperren angeregt. 

Mit den in der Nacht zu Dienstag gefassten Beschlüssen von Bund und Ländern hatte sich der  Brandenburger Landtag gestern befasst. Einigkeit habe unter den Rednern fast aller Fraktionen darüber bestanden, dass verstärkte Schutzimpfungen, mehr Tests und Kontaktbeschränkungen die wirksamsten Mittel zur Begrenzung und mittelfristigen Senkung der Infektion seien. Geprägt war die Debatte von Bekenntnissen zur politischen Verantwortung für den Schutz der Menschen sowie dem Werben um Vertrauen und gemeinsames Handeln.

Im Land Brandenburg liegt die Inzidenz bereits in zehn Landkreisen sowie der Stadt Cottbus über einem Wert von 100. Im Landkreis Dahme-Spreewald gelten noch keine weiteren Einschränkungen, jedoch hat auch hier die Inzidenz einen mittlerweile kritischen Wert von 96,6 erreicht.


 

24.03.2021

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die für Gründonnerstag und den Ostersamstag geplante Osterruhe zurückgenommen. Zuvor hatte es an dem in der Nacht zu Mittwoch gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz massive Kritik gegeben. Bundeskanzlerin Angela Merkel räumte Fehler ein und übernahm die volle Verantwortung dafür. Als Grund für die Umkehr gab sie zudem an, dass es zu viele ungeklärte Fragen gäbe, wie etwa die der Lohnfortzahlung an den beiden an sich regulären Arbeitstagen. An den weiteren im Beschluss getroffenen Regelungen werde aber festgehalten. Dazu zähle etwa die Notbremse sowie die Möglichkeit bei steigenden Inzidenzen regional die Maßnahmen zu verschärfen, beispielsweise durch Ausgangssperren.

Die Brandenburger Landesregierung hatte bereits angekündigt, die gefassten Beschlüsse kurzfristig in Landesrecht umzusetzen. Eine entsprechende Entscheidung des Landtages wird im Laufe des Tages erwartet.


 

23.03.2021

Bund und Länder haben sich bei ihrem gestrigen Corona-Gipfel darauf verständigt, die am 3. März 2021 gefassten Beschlüsse bis zum 18. April 2021 zu verlängern. Damit gelten die dort getroffenen Festlegungen zunächst fort. Öffnungsschritte sind somit weiter abhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Ebenso soll die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse konsequent umgesetzt werden. Das heißt, steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, müssen bereits erfolgte Öffnungen wieder zurückgenommen werden. Brandenburg hatte einen solchen Beschluss bereits in der vergangenen Woche gefasst, seit gestern gilt er. In fünf Landkreisen sowie der Stadt Cottbus mussten Einkaufscenter, Museen, Galerien, Bibliotheken und weitere Einrichtungen wieder schließen. Auch dürfen in diesen Regionen nunmehr nur noch ein Haushalt mit einer haushaltsfremden Person zusammenkommen (Kinder nicht mitgezählt).

Angesichts der zurzeit sehr hohen Infektionsdynamik soll es auch zu Ostern keine weitgehenden Lockerungen geben. Stattdessen werden der Gründonnerstag, 1. April 2021, als auch der Ostersamstag, 3. April 2021, zu „Ruhetagen“ deklariert. Gemeinsam mit den Feiertagen soll somit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause umgesetzt werden. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen eines Hausstandes sowie eines weiteren Haushalts möglich, jedoch maximal zu fünft. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Religiöse Veranstaltungen soll es nur virtuell geben. Sofern bereits Außengastronomie geöffnet worden ist, muss diese an den Ostertagen wieder schließen. Dies gilt auch für andere Geschäfte. Am Ostersamstag soll ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel geöffnet sein. Zur rechtlichen Umsetzung des Beschlusses will der Bund in den nächsten Tagen einen Vorschlag vorlegen. Sinkt die Inzidenz und sind die Kriterien für einen weiteren Öffnungsschritt erfüllt, so kann dieser unmittelbar nach Ostern, ab Dienstag, 6. April 2021, umgesetzt werden. 

Von nicht zwingend notwendigen Reisen im In- und Ausland raten Bund und Länder weiter ab. Für Rück- und Einreisende aus Risikogebieten gilt weiter eine Test- und Quarantänepflicht. Zudem arbeite die Bundesregierung an einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die bei Flügen eine generelle Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland vorsieht.

Darüber hinaus soll die begonnene Teststrategie konsequent umgesetzt werden. Dazu zählen flächendeckende Schnell- und Selbsttests in Kitas und Schulen, die in einigen Kommunen bereits möglichen kostenlosen Tests für alle Bürger*innen als auch Tests, die in den Betrieben Beschäftigten angeboten werden sollen, die nicht im Homeoffice arbeiten können. 

Zudem wird erwartet, dass mit zunehmender Verfügbarkeit an Impfstoffen die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen und sich mit der Zahl der Geimpften die Zahl der Neuinfektionen reduziert. Bis zum Sommer soll allen Bürger*innen ein Impfangebot gemacht werden, hieß es. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschef*innen der Länder wollen am 12. April 2021 erneut zur Situation beraten. 

Bund-Länder-Beschluss vom 22.03.2021

 

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