27.01.21

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Januar 2021 sollen im Land Brandenburg sowohl Abitur- als auch MSA-Prüfungen in diesem Jahr trotz der Pandemielage stattfinden. Begründet wird dies damit, dass alle Schüler*innen, die in diesem Schuljahr ihren Schulabschluss erwerben wollen, bei der Bewerbung um Studien- oder Ausbildungsplätze über vergleichbar gute Voraussetzungen verfügen sollen wie vorherige und künftige Absolvent*innen.

Aus diesem Grund werden Schüler*innen der Abschlussjahrgänge auch weiter in den Schulen unterrichtet, so lange Quarantänebestimmungen oder Allgemeinverfügungen im Landkreis oder der Stadt dem aufgrund hoher Inzidenzzahlen nicht entgegenstehen. 

Um den besonderen Umständen Rechnung zu tragen, gibt es einige Anpassungen. So werde den Schulen eine größere Auswahl an Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Auch soll den Schüler*innen während der schriftlichen Prüfung eine längere Bearbeitungsdauer von 30 Minuten gewährt werden. Zudem besteht die Möglichkeit Nachschreibetermine zu nutzen. Dies gilt insbesondere für Schüler*innen, die mehr als 20 Unterrichtstage pandemiebedingt Distanz unterrichtet worden sind. Muss das Schuljahr wiederholt werden, so wird dies nicht auf die Höchstverweildauer in der gymnasialen Oberstufe angerechnet. 

In der Jahrgangsstufe 10 wird der Hauptprüfungstermin im Fach Mathematik vom 25. März 2021 auf den Nachschreibtermin am 21. Mai 2021 verschoben, der Nachschreibetermin wird auf den 4. Juni 2021 gelegt. Die Prüfungstermine in den Fächern Deutsch und Englisch bleiben bestehen. Diese finden am 15. April 2021 bzw. am 20. April 2021 statt. Auch den Zehntklässlern wird bei den schriftlichen Prüfungen mehr Arbeitszeit eingeräumt.

In den Bildungsgängen der Berufsfachschule und Fachschule soll die Zulassung zur Prüfung auch erfolgen, wenn die praktischen Ausbildungsabschnitte wegen Schließung der Einrichtung nicht vollständig absolviert werden konnten.

 

 

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