14.05.21

Die Gemeinde Schönefeld sucht Interessenten, die ein bedarfsgerechtes Angebot der mobilen Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde anbieten und entwickeln wollen. Dazu hat sie ein so genanntes Interessenbekundungsverfahren gestartet. Vereine, Träger der sozialen Jugendarbeit sowie weitere interessierte Bieter sind aufgerufen, sich mit ihren Ideen und Konzepten bei der Gemeinde Schönefeld zu bewerben. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2021.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und gestaltet werden. Eine zentrale Rolle für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen außerhalb der Schule oder Familie nehmen öffentliche Räume, Straßen und Einrichtungen ein. Sie sind für junge Menschen unverzichtbare Orte des Aufwachsens, als auch als Lebens-, Lern- und Erfahrungsräume von großer Bedeutung. Die Interessenschwerpunkte von Erwachsenen stehen denen der Kinder und Jugendlichen dabei manchmal entgegen. Auch die zunehmende, mit baulichen Verdichtungen einhergehende verkehrs- und wirtschaftstechnische Nutzung fragmentiert zusätzlich den frei verfügbaren Raum. Damit verlieren junge Menschen teilweise komplexe Erfahrungsräume in ihren Ortsteilen. Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben im öffentlichen Raum ist für Kinder und Jugendliche jedoch eine elementare Bedingung für gelingende Alltagsbildung und erfolgreiche Integration in das Gemeinwesen.

In der Gemeinde Schönefeld kann die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur und entsprechender Angebote für Kinder und Jugendliche der rasanten Entwicklung kaum noch standhalten. Aufgrund fehlender Freizeitangebote bleiben die Kinder und Jugendlichen oftmals sich selbst überlassen. Besonders in sozialen Brennpunkten besteht die Gefahr, dass sie „verloren gehen“. In Einzelfällen öffnen unzureichende oder fehlende Wertevermittlung im Elternhaus verbunden mit Langeweile, Perspektivlosigkeit sowie fehlende Orientierung den Zugang zu Negativeinflüssen wie Aggressivität, Rassismus, Kriminalität oder auch Drogenkonsum. Dem möchte die Gemeinde Schönefeld mit einer hinreichenden Jugend(sozial)arbeit präventiv entgegenwirken.

Zuletzt hatte sich Schönefeld mit der Stadt Mittenwalde die Stelle eines Jugendsozialarbeiters geteilt. Nachdem der Vertrag zum Ende des vergangenen Jahres durch die Stadt Mittenwalde gekündigt worden war, gibt es in der Gemeinde Schönefeld derzeit kein solches Angebot mehr. Diesen Zustand möchte die Kommune mit dem eingeleiteten Interessenbekundungsverfahren so schnell wie möglich beenden.

Von den Interessenten wird ein tragfähiges Konzept erwartet, das alle Ortsteile der Gemeinde Schönefeld einschließt. Der Seitenumfang sollte zehn Seiten nicht überschreiten. Zudem sollte das Konzept auf verschiedene Bewertungskriterien eingehen. Dazu zählt im Wesentlichen eine ziel- und aufgabenbezogene Betrachtung zur Entwicklung sozialer Kompetenzen, Vielfalt und Vernetzung, Prävention, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation, Gleichberechtigung, Integration, Entwicklung und Diagnostik. Daneben sollten Bewerber*innen ihre Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugend(sozial)arbeit dokumentieren sowie Angaben zum Personalbedarf machen.

Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Konzept mobile Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Schönefeld“ und dem Zusatz „Bitte nicht öffnen“ an die Gemeinde Schönefeld, Dezernat IV – Bildung und Familie, Hans-Grade-Allee 11, in 12529 Schönefeld zu senden. Eine Entscheidung soll bereits zeitnah am 16. Juli 2021 fallen, die Aufnahme der Tätigkeit ist zum 1. August 2021 geplant.

Weitere Details zur Ausschreibung sind der öffentlichen Bekanntmachung zu entnehmen:

Öffentliche Bekanntmachung zum Interessenbekundungsverfahren der Gemeinde Schönefeld

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