17.03.22

Das Brandenburger Kabinett hat heute in einer Sondersitzung eine neue Corona-Verordnung beschlossen. Diese tritt bereits am morgigen Freitag in Kraft und gilt bis zum 2. April 2022. Angesichts einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von heute 1.582 und einer seit über zwei Wochen auf Rot stehenden Corona-Ampel bei der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz nutzte Brandenburg die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz, das morgen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll, heißt es.

Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte dazu: „Die Infektionszahlen sind in den letzten Tagen auch in Brandenburg wieder angestiegen. Deshalb bleiben, wie in anderen Bundesländern auch bei uns, wichtige Schutzmaßnahmen bis zum 2. April bestehen. Danach werden voraussichtlich die wesentlichen Einschränkungen aufgehoben. Ich verbinde dies mit dem dringenden Appell an alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, weiterhin Vorsicht walten zu lassen. Tragen Sie Masken, halten Sie Abstand und lassen Sie sich impfen.“

Die neue Verordnung enthält bereits weitere Lockerungen. So wird es ab morgen keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte geben, auch nicht für Ungeimpfte. Für körpernahe Dienstleistungen, in der Tourismusbranche als auch für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfällt die Nachweispflicht des Impf-, Genesenenstatus bzw. Corona-Tests. Für sexuelle Dienstleistungen und Großveranstaltungen gilt 3G statt bisher 2G. Zudem gibt es für Großveranstaltungen keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr. Zutritt in Clubs und Diskotheken haben weiterhin nur Geimpfte und Genesene, ein zusätzlicher Test ist aber nicht mehr nötig (2G statt 2GPlus).

Alle Regelungen im Detail können in der beigefügten Pressemitteilung des Brandenburger Gesundheitsministeriums nachgelesen werden:

Pressemitteilung Brandenburger Gesundheitsministerium zur Corona-Verordnung_17.03.2022


 

Der Bundestag wird am morgigen Freitag, 18. März 2022, über die von den Koalitionsfraktionen geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes abstimmen. Danach soll es ab dem 20. März 2022 nur noch einen Basisschutz, insbesondere für vulnerable Gruppen geben, alle tiefergehenden Corona-Maßnahmen sollen entfallen. Den Ländern ist jedoch eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022 eingeräumt. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde am Mittwoch, 16. März 2022, erstmals in den Bundestag eingebracht. Für die Abstimmung am Freitag wird eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses erwartet

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