27.07.22

In der Gemeinde Schönefeld mehren sich Rückfragen zu online beantragten Meldebescheinigungen. Die Gemeindeverwaltung bittet zu beachten, dass die im Internet bereitgestellten Bürgerservice-Angebote nicht von der Gemeinde oder einer anderen öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellt werden. Anträge, die etwa über das Online-Portal „meldebescheinigung.eu“ in der Verwaltung eingehen, können von den Mitarbeiter*innen nicht bearbeitet werden. Auch ist die Seriösität der Online-Anbieter zu hinterfragen. So werben diese unter anderem damit, Bescheinigungen in nur zwei Minuten von zu Hause beantragen zu können. Für die Nutzer*innen ist allerdings nicht auf den ersten Blick ersichtlich, dass durch die Nutzung des Online-Dienstes zusätzliche Kosten entstehen. Neben der Gebühr, die das Einwohnermeldeamt für die Ausstellung einer Meldebescheinigung erhebt (5,- Euro), kostet der Service für den Online-Antrag für eine Einfache Meldebescheinigung 17,90 Euro und für den Online-Antrag für eine Erweiterte Meldebescheinigung 22,90 Euro. Die Gemeindeverwaltung bittet daher, das auf der eigenen Internetseite bereit gestellte Online-Formular für den Antrag zu nutzen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die gewünschte Meldebescheinigung auch tatsächlich ausgestellt werden kann.

http://www.gemeinde-schoenefeld.de/dienstleistung/aufenthaltsbescheinigung-meldebescheinigungen.html

> Antrag Meldebescheinigung

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