13.07.22

Die Leiterin des Finanzamtes König Wusterhausen nennt es eine Mammutaufgabe, vor der die Kommunen und der Landkreis Dahme-Spreewald aktuell stehen: Rund 150.000 Grundstücksbesitzer im Kreis sind aufgerufen, bis zum 31. Oktober dieses Jahres Daten ihrer Grundstücke an die Finanzämter zu übermitteln. Hintergrund ist eine durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Neuberechnung der Grundstückswerte. Die bisherige Berechnung basiert zu großen Teilen auf Wertverhältnissen des Jahres 1935. Obwohl schon seit längerem reformbedürftig, ist eine Anpassung bislang nicht erfolgt.

Die Reform wirft viele Fragen auf, die die Mitarbeiter*innen des Finanzamtes Königs Wusterhausen derzeit versuchen, gemeinsam mit den Grundstückseigentümer*innen zu klären. Dazu werden in verschiedenen Orten des Landkreises Informationsveranstaltungen angeboten, so auch im Rathaus der Gemeinde Schönefeld. Zum Auftakt heute Morgen fanden sich rund 60 Interessierte ein, am Nachmittag wird es eine zweite Veranstaltung geben.

Im Mittelpunkt stand bzw. steht die Einweisung in das Elster-Portal, über das die Erklärungen elektronisch erfasst und an das Finanzamt übermittelt werden können. Die Erklärungen müssen von jedem Grundstücksbesitzer abgegeben werden, auch wenn die Flächen verpachtet sind. Zu erfassen sind dabei alle zu dem jeweiligen Grundstück gehörigen Flurstücke. Eigentümergemeinschaften geben eine Erklärung für ihr Grundstück ab, werden aber als Eigentümer in dem Formular separat aufgeführt. Wer ein Grundstück nur anteilig besitzt, muss ebenfalls ein Formular ausfüllen und den Anteil des Grundstücksbesitzes angeben.

Alle Formulare können im Online-Portal Elster heruntergeladen, online ausgefüllt und direkt per Klick an das Finanzamt übermittelt werden. 

Die von den Finanzämtern ermittelten Grundstückswerte bilden die Basis für die Berechnung der Grundsteuer. Es ist damit zu rechnen, dass sich teils deutliche Wertveränderungen ergeben. Auswirkungen auf die zu zahlende Grundsteuer muss dies aber nicht zwangsläufig haben. Die Kommunen sind aufgerufen, die Hebesätze entsprechend anzupassen. Die Grundsteuerreform soll letzten Endes aufkommensneutral erfolgen, d.h. höhere Einnahmen dürfen nicht generiert werden.

Alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuerreform sind in dem Infoportal www.grundsteuer.brandenburg.de zusammengefasst. Hier ist auch ein Informationsportal Grundstücksdaten integriert, über das die wesentlichen Parameter abgerufen werden können, die für die Grundstückswerterklärung benötigt werden, wie etwa der aktuelle Bodenrichtwert.

Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt es zudem in einem Informationsflyer oder dem beigefügten pdf.

> Grundsteuerreform – die wichtigsten Fragen und Antworten

> Grundsteuerreform – Checkliste zur Abgabe der Grundstückswerterklärung

 

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