09.12.21

Die Gemeinde Schönefeld reagiert auf die anhaltend angespannte Corona-Situation und wird den Zugang zum Rathaus ab der kommenden Woche neu regeln. Die Öffnungs- und Sprechzeiten bleiben bestehen, jedoch gilt ab dem 13. Dezember 2021 bis auf Weiteres 3G. Das heißt, Zutritt wird nur gewährt, wenn vollständiger Impfschutz besteht oder ein Genesenennachweis erbracht wird. In allen anderen Fällen muss ein tagesaktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden (Antigen-Schnelltest, nicht älter als 24 Stunden). Die Vorlage eines negativer PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) ist ebenfalls möglich. Die Tests müssen von einer zertifizierten Teststelle ausgestellt sein. Selbstdurchgeführte Schnelltests sind nicht ausreichend. 

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