11.02.21

Der aktuelle Lockdown geht nochmals in eine Verlängerung. Bundeskanzlerin und Ministerpräsident*innen der Länder haben gestern beschlossen, die bisher geltenden Maßnahmen bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Das heißt weiterhin stark reduzierte Kontakte, keine Sport- und Kulurveranstaltungen, geschlossene Geschäfte.

Sinkt jedoch die 7-Tage-Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner können die Länder erste Öffnungsschritte verfügen. Demnach sollen dann der Einzelhandel als auch Museen und Galerien unter Auflagen wieder öffnen dürfen und köpernahe Dienstleistungen angeboten werden können. Ausnahmen gelten für Friseure. Diese dürfen unabhängig davon bereits zum 1. März 2021 ihre Arbeit wieder aufnehmen.

Prioritär sollen auch Schulen und Kitas wieder öffnen. Hierüber entscheiden die Länder selbständig in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen. Das Brandenburger Bildungsministerium hatte bereits angekündigt, den Distanzunterricht mit Ausnahme der Abschlussklassen noch um eine weitere Woche bis zum 21. Februar 2021 zu verlängern. Dann sollen die Grundschulen mit dem Wechselunterricht starten. Zudem sollen Lehrkräfte und Erzieher*innen früher geimpft werden als zunächst geplant.

Bund und Länder werden am 3. März 2021 erneut über die Situation beraten. Bis dahin wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Bund- und Länder-Chef*innen eine Öffnungsstrategie erarbeiten, die Schritte zur Lockerung und Perspektiven für Hotel und Gastronomie, Einzelhandel sowie Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten beinhalten soll.

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.02.2021

Pressemitteilung der Staatskanzlei Brandenburg vom 10.02.2021

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