13.04.21

Eigentlich sollte in dieser Woche der nächste Bund-Länder-Gipfel stattfinden. Dieser wurde jedoch ersatzlos abgesagt. Stattdessen befasste sich das Bundeskabinett heute mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit der die bereits eingeführte „Notbremse“ bei hohen Corona-Inzidenzen bundeseinheitlich geregelt werden soll.

Die Notbremse greift, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen den Wert von 100 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen übersteigt. Ab dem übernächsten Tag sollen dann nach dem heute vom Bundeskabinett gebilligten Entwurf in den Hotspots die im Bundesgesetz festgelegten Maßnahmen gelten. Sinkt die Inzidenz indes an drei Tagen unter 100, soll die Notbremse am übernächsten Tag wieder außer Kraft treten.

Brandenburg hatte bereits mit der Siebenten Eindämmungsverordnung Maßnahmen für den Fall getroffen, dass die 7-Tage-Inzidenz an mehreren Tagen über 100 steigt. Teils gehen die im Infektionsschutzgesetz geplanten Regelungen über diese noch hinaus. Neu ist etwa eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Kommt sie, darf im Fall einer geltenden Notbremse die Wohnung in dieser Zeit nur aus triftigen Gründen verlassen werden, dazu zählen ein medizinischer Notfall, die Versorgung von Tieren oder auch die Ausübung des Jobs.

Private Zusammenkünfte sollen nur im Kreis der Angehörigen und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet sein. Sport ist maximal zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.

Läden müssen mit einigen wenigen Ausnahmen, zu denen etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, der Buchhandel sowie Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte zählen, schließen, gleiches gilt für Kulturbetriebe jeder Art, Freizeitstätten oder auch Zoos. Auch Restaurants bleiben zu, dürfen Speisen und Getränke aber weiterhin ausliefern oder zur Mitnahme anbieten. Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen sowie in Beherbergungsstätten dürfen öffnen, genau wie nicht-öffentliche Kantinen.

Wer zum Friseur will oder eine anderweitige körpernahe Dienstleistung, etwa zu medizinischen oder therapeutischen Zwecken, in Anspruch nimmt, muss eine FFP2- oder medizinische Maske tragen, gleiches gilt für die Fahrt mit Bus oder Bahn.

Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen sollen, sofern sie am Präsenzunterricht teilnehmen, zweimal in der Woche getestet werden. Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen einen Wert von 200, wird der Präsenzunterricht an Bildungseinrichtungen untersagt.

Nach Medienberichten soll das neue Infektionsschutzgesetz nach Möglichkeit in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden. Im Anschluss muss es noch den Bundesrat passieren. Ob alle Reglungen entsprechend des Entwurfs übernommen werden, ist derzeit offen. Vor allem die nächtliche Ausgangssperre ist umstritten.

Der Landkreis Dahme-Spreewald hatte am Osterwochenende erstmals eine Notbremse ziehen müssen. Die daraus resultierenden Regelungen gelten noch bis zum Samstag, 17. April 2021. Die 7-Tage-Inzidenz war in den vergangenen Tagen wieder unter die noralgische Marke von 100 gesunken, steigt aktuell aber wieder an. Derzeit hat sie einen Wert von 96,6 erreicht.

Bleibt die Inzidenz unter dem Wert von 100 können die Kontaktbeschränkungen ab Sonntag wieder leicht gelockert werden. Auch eine Rückkehr zum Click-and-meet-Konzept im Einzelhandel ist dann möglich.

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