22.12.21

Angesichts der sich aktuell sehr schnell ausbreitenden Omikron-Virus-Variante haben sich Bund und Länder gestern bei einer Videoschaltkonferenz zu weiteren Corona-Maßnahmen beraten.

Nach einem am Abend gefassten Beschluss soll es nach Weihnachten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene geben. Demnach dürfen sich dann nur noch maximal 10 Personen treffen, Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Das heißt, das Treffen ist auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Die Regelung soll in den Ländern spätestens zum 28. Dezember 2021 umgesetzt werden. Wie Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke mitteilte, werde das Kabinett diese Änderung voraussichtlich heute in einer Sondersitzung beschließen.

Darüber hinaus beinhaltet das Papier im wesentlichen Regelungen, die mit der am 14. Dezember 2021 beschlossenen Eindämmungsverordnung bereits in Brandenburg umgesetzt sind. So soll die 2G-Regel beim Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie den Einzelhandel bundesweit inzidenzunabhängig bestehen bleiben. Ergänzend kann für Geimpfte und Genesene ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Auch für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind Ausnahmen möglich. 

Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sollen zudem bundesweit Clubs und Diskotheken schließen, in einigen Ländern – wie Brandenburg – ist dies bereits umgesetzt. Zudem sollen überregionale Großveranstaltungen nach Weihnachten ohne Zuschauer stattfinden.

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef*innen der Länder appellierten zugleich an alle Bürger*innen, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen und die Zahl der Kontakte eigenverantwortlich zu begrenzen. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems solle Silvester auf das Zünden von Pyrotechnik verzichtet werden. Der Verkauf von Feuerwerk ist ohnehin nicht erlaubt.  Auch werde bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes zu einer vorsorglichen Testung geraten. 

Daneben soll die Impfkampagne noch einmal intensiviert werden. Hierbei gehe es um Booster-, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Insbesondere ältere Menschen und Personen mit einem bekannten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf wird dringend angeraten, sich impfen zu lassen. Ziel ist es, bis Ende Januar 2022 weitere 30 Millionen Impfungen zu erreichen, hieß es. 

Zuvor hatte der Expertenrat der Bundesregierung eine erste Stellungnahme zu Covid-19 abgegeben und sich zur aktuellen Omikron-Welle positioniert. Nach aktuellen Erkenntnissen bringe diese eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen. Die Virusvariante würde im Vergleich zu ihren Vorgängern deutlich mehr Menschen in kürzester Zeit infizieren und zudem den bestehenden Infektionsschutz von Geimpften unterlaufen. Sich daraus ergebene schnell steigende Inzidenzen würden hohe Risiken für die kritische Infrastruktur und das Gesundheitssystem bergen. Zwar könne gegenwärtig die Krankheitsschwere der Omikronwelle nicht abschließend beurteilt werden, es sei aber damit zu rechnen, dass die Zahl der Hospitalisierungen ansteige. Erste Studienergebnisse würden zeigen, dass der Impfschutz gegen die Omikron-Variante schnell nachlässt und auch immune Menschen symptomatisch erkranken. Einen deutlich verbesserten Immunschutz würde es nach erfolgter Boosterimpfung mit den derzeit verfügbaren mRNA-Impfstoffen geben.

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef*innen der Länder baten den Expertenrat, ihre Empfehlung in den nächsten Wochen fortzuschreiben. Sie wird die Grundlage für weitere Maßnahmen bilden, über die Bund und Länder im Januar beraten wollen. Das nächste Treffen ist für den 7. Januar 2022 geplant. 

Der gestern gefasste Beschluss ist hier nachzulesen:

Beschluss Videoschaltkonferenz Bund-Länder vom 21. Dezember 2021

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