29.12.21

Vor dem bevorstehenden Jahreswechsel appellieren Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnenmacher sowie Innenminister Michael Stübgen an alle Bürger*innen, freiwillig auf private Feuerwerke zu verzichten.

„Kein Feuerwerk ist es wert, die Ansteckungsgefahr durch unnötige Menschenansammlungen zu erhöhen. Kein Knaller rechtfertigt explodierende Patientenzahlen in Krankenhäusern“, erklärte Innenminister Michael Stübgen in einer heutigen Pressemitteilung. Ziel der Landesregierung sei es, Unfälle zu vermeiden und damit die Krankenhauskapazitäten zu schonen. Durch die hohe Zahl an COVID-19-Patient*innen seien die Krankenhäuser und Rettungsdienste aktuell bereits enorm belastet.

„Das Infektionsgeschehen in Brandenburg ist weiter sehr ernst“, betonte Gesundheitsministerin Nonnenmacher. „Seit Wochen arbeitet unser Gesundheitswesen am Limit. Erfahrungsgemäß ist eine gewöhnliche Silvesternacht ein Ausnahmezustand für jede Rettungsstelle und Notfallambulanz“, sagte sie.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk ist in diesem Jahr bundesweit verboten. Nach Paragraf 22 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 nicht verkauft werden. Dazu zählen Raketen, Batteriefeuerwerk, Böller und Vulkane.

Von dem Verbot nicht erfasst sind Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Auch dürfen noch vorhandene Altbestände gezündet werden. Allerdings nicht überall. Welche Wege, Plätze und Straßen tabu sind, entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städten auf Grundlage der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Rahmen einer gesonderten Anordnung. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk beispielsweise dort, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann sowie in unmittelbarer Nähe von Tankstellen, Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden. Auch darf Silvesterfeuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar gezündet werden und zwar ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Neben dem Ansammlungsverbot gelten seit dem 27. Dezember 2021 in Brandenburg Kontaktbeschränkungen für private Treffen. Diese Regelungen sind vorerst bis zum 19. Januar 2022 gültig und sind demnach auch am Silvesterwochenende einzuhalten. Danach dürfen Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum, an denen Ungeimpfte oder nicht Genesene teilnehmen, nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts stattfinden. Treffen sich nur Geimpfte und Genesene, so dürfen bis zu 10 Personen zusammenkommen. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt.

Zudem gilt in Hotspot-Regionen, zu denen auch der Landkreis Dahme-Spreewald aktuell noch zählt, weiterhin die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte. Diese dürfen sich in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nur in gewichtigen Ausnahmefällen im öffentlichen Raum aufhalten.

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