28.06.21

Unternehmen und Soloselbstständige mit pandemiebedingten Umsatzeinbußen können noch bis Ende Oktober Zuschüsse und Hilfen beantragen. Sowohl für die Überbrückungshilfe als auch die Neustarthilfe wurden die Antragsfristen verlängert.

Die Überbrückungshilfe wurde zudem um Regelungen für die besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen wie die Reisewirtschaft, die Veranstaltungsbranche sowie den Einzelhandel ergänzt. Darüber hinaus wird die Obergrenze für die Hilfen erhöht. Statt 12 Millionen Euro stehen nunmehr 52 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus beträgt 10 Millionen Euro. Voraussetzung für antragstellende Unternehmen ist, dass sie von Schließungsanordnungen von Bund und Ländern betroffen waren oder sind.

Auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird bis Ende September 2021 verlängert. Sie unterstützt Soloselbstständige, die wegen fehlender Fixkosten – wie zum Beispiel Büromieten oder Leasingkosten – nicht von der Überbrückungshilfe profitieren. Die monatlichen Zuschüsse steigen ab Juli von bisher 1250 Euro auf 1.500 Euro pro Monat.

Nähere Informationen zu den Hilfen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

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