13.06.22

Im Rathaus der Gemeinde Schönefeld liegt seit heute der Bebauungsplan 02/22 „Gewerbegebiet am Airport – Teilgebiet Ost“ in Waßmannsdorf für Jedermann zur Einsichtnahme aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flächen östlich des S-Bahnhofs Waßmannsdorf. Dort sollen unter anderem eine private Universität, Büros, ein Hotel und ein Parkhaus entstehen.

Während der Auslegungsfrist (13.06.-15.07.2022) können von jedermann Anregungen vorgebracht werden. Diese können schriftlich – per Brief, Mail, Telefax – erfolgen oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Ihre Anregungen richten Sie bitte:

  • per Post an Gemeinde Schönefeld Dezernat II – Bau- und Investorenservice, Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld
  • per Fax an  030 / 53 67 20 298 oder
  • per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-schoenefeld.de

Die Auslegung erfolgt zu folgenden Zeiten im Rathausfoyer:

Montag, Mittwoch und Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

 

Alle Dokumente zum Bebauungsplan können auch auf der Webseite der Gemeinde Schönefeld (Öffentliche Beteiligungen / Bebauungsplanverfahren) eingesehen werden. Folgen Sie dazu nachstehendem Link:

Sie können diese Seite mithilfe von Google Übersetzer in Englisch anzeigen. Hierbei werden Daten durch Google verarbeitet.

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